AGB StVO
Zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen
für Maschinen mit Teilnahme am Strassenverkehr (mit & ohne Kennzeichen)
Versicherungsschutz / Eigenhaftung
Sehr geehrter Mieter des Fahrzeugs, das berechtigt ist am Strassenverkehr teilzunehmen,
(Im folgenden: Maschine), unter Umständen haben Sie ein für Sie
unbekanntes Fahrzeug gemietet.
Rangieren Sie nie ohne Einweiser!
Unterschätzen Sie nicht die Ausmaße des Fahrzeuges.
Pflichten im Schadenfall
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Maschinen nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadenfällen, mithin auch bei vermeintlichen Bagatellschäden, ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufzunehmen.
2) Bei Schadenfällen, bei denen Sie mit unserer Maschine einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadeneintritt die Maschinenvermietung Herter e.K. in Kenntnis zu setzen. Die Maschinenvermietung Herter e.k. behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadenort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Für Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe, auch bei vereinbarter Haftungsbeschränkung. Die Haftungsbeschränkung entfällt ferner bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Versicherungsschutz
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von _______ (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von _____ EUR je geschädigte Person.). Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden, Vandalismus und Diebstahl bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne Vollkasko). Sie kann gegen Aufpreis (pro Tag) pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,00 €. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10 % des Fahrzeugwertes bei Abschluss der Vollkasko. Ohne Abschluss der Vollkasko sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Haftungsbeschränkung (Vollkasko)
Für einen Aufpreis von 10 % des Mietpreises schließt der Mieter eine Vollkaskoversicherung mit einer max. Selbstbeteiligung von 1.500 € ab
Für einen Aufpreis von 20 % des Mietpreises schließt der Mieter eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ab.
Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die Selbstbeteiligung wegen des Auslandsrisikos auf 2.000,00 €.
Mietpreise
Die Tagespreise gelten für jeweils 24 Stunden. Zusatzstunden werden mit 1/8 des Tagespreises berechnet.
Bei Vorhandensein eines Antriebsmotors:
Im Preis enthalten sind die Kosten für Ölverbrauch und Wartung. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Berechnung der km beginnt und endet stets an der Maschinenvermietung Herter e.K.. Das Fahrzeug ist nach der Nutzung wieder vollzutanken.
Zahlungsweise / Kaution
Bei Übergabe des Mietfahrzeuges wird eine Kaution erhoben. Mindestkaution bei Anmietung eines Fahrzeuges sind 100,00€ in bar.
Fahrpraxis
Der Mieter / Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheines sein und mindestens 1 Jahr Fahrpraxis haben.
Wird die Maschine von mehreren Personen gefahren, müssen diese im Mietvertrag eingetragen werden. Es wird eine einmalige Gebühr pro weiterem Fahrer von 10,00 € berechnet.
Sonstiges
Es gelten die bei der Maschinenvermietung Herter e.k. ausgehängten Geschäftsbedingungen.
Maschinenvermietung Herter e.k.
Markus Herter
für Maschinen mit Teilnahme am Strassenverkehr (mit & ohne Kennzeichen)
Versicherungsschutz / Eigenhaftung
Sehr geehrter Mieter des Fahrzeugs, das berechtigt ist am Strassenverkehr teilzunehmen,
(Im folgenden: Maschine), unter Umständen haben Sie ein für Sie
unbekanntes Fahrzeug gemietet.
Rangieren Sie nie ohne Einweiser!
Unterschätzen Sie nicht die Ausmaße des Fahrzeuges.
Pflichten im Schadenfall
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Maschinen nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadenfällen, mithin auch bei vermeintlichen Bagatellschäden, ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufzunehmen.
2) Bei Schadenfällen, bei denen Sie mit unserer Maschine einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadeneintritt die Maschinenvermietung Herter e.K. in Kenntnis zu setzen. Die Maschinenvermietung Herter e.k. behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadenort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Für Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter in voller Höhe, auch bei vereinbarter Haftungsbeschränkung. Die Haftungsbeschränkung entfällt ferner bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Versicherungsschutz
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von _______ (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von _____ EUR je geschädigte Person.). Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden, Vandalismus und Diebstahl bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne Vollkasko). Sie kann gegen Aufpreis (pro Tag) pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,00 €. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10 % des Fahrzeugwertes bei Abschluss der Vollkasko. Ohne Abschluss der Vollkasko sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Haftungsbeschränkung (Vollkasko)
Für einen Aufpreis von 10 % des Mietpreises schließt der Mieter eine Vollkaskoversicherung mit einer max. Selbstbeteiligung von 1.500 € ab
Für einen Aufpreis von 20 % des Mietpreises schließt der Mieter eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ab.
Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die Selbstbeteiligung wegen des Auslandsrisikos auf 2.000,00 €.
Mietpreise
Die Tagespreise gelten für jeweils 24 Stunden. Zusatzstunden werden mit 1/8 des Tagespreises berechnet.
Bei Vorhandensein eines Antriebsmotors:
Im Preis enthalten sind die Kosten für Ölverbrauch und Wartung. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Berechnung der km beginnt und endet stets an der Maschinenvermietung Herter e.K.. Das Fahrzeug ist nach der Nutzung wieder vollzutanken.
Zahlungsweise / Kaution
Bei Übergabe des Mietfahrzeuges wird eine Kaution erhoben. Mindestkaution bei Anmietung eines Fahrzeuges sind 100,00€ in bar.
Fahrpraxis
Der Mieter / Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheines sein und mindestens 1 Jahr Fahrpraxis haben.
Wird die Maschine von mehreren Personen gefahren, müssen diese im Mietvertrag eingetragen werden. Es wird eine einmalige Gebühr pro weiterem Fahrer von 10,00 € berechnet.
Sonstiges
Es gelten die bei der Maschinenvermietung Herter e.k. ausgehängten Geschäftsbedingungen.
Maschinenvermietung Herter e.k.
Markus Herter